Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen.
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)